Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Ersteinschätzung eines Anwaltes, ob eine anwaltliche Beratung juristisch sinnvoll erscheint, ist kostenfrei. Diese stellt jedoch keine anwaltliche Beratung dar und kann eine solche auch nicht ersetzen.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung von Rechtsanwältin Sommer, sobald ein anwaltliches Tätigwerden vorliegt, ergibt sich wie bei anderen Rechtsanwälten auch entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

Vergütungsvereinbarungen können Sie mit Frau Sommer, wie mit jedem anderen Anwalt auch, immer statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren abschliessen. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können Sie mit einem Anwalt nicht vereinbaren, dass die Kosten geringer ausfallen als die gesetzlichen Gebühren, da diese nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden dürfen. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist beim Anwalt dagegen jederzeit möglich.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren von Rechtsanwältin Sommer nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen über das Vergütungssystem von Rechtsanwälten – hier Rechtsanwältin Sommer – finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Staatliche Unterstützung

Wenn Sie zur Zeit aus finanziellen Gründen kein Anwaltshonorar aufbringen können, aber auf einen Anwalt angewiesen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch den Staat.

Im Strafrecht können Sie beantragen, dass Frau Sommer als Ihre Pflichtverteidigerin bestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen.

Im Zivilrecht kann Frau Sommer Ihnen dabei helfen, die Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn die Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO vorliegen.

Um ein kostengünstiges Rechtsgespräch mit Rechtsanwältin Sommer führen zu können, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht „Beratungshilfe“ beantragen und mit dem Berechtigungsschein zu uns kommen. Mehr Informationen zum Berechtigungsschein und der Prozesskostenhilfe auf der Homepage des Amtsgerichts Trier.

Um noch mehr zum Thema Prozesskostenhilfe zu erfahren, klicken Sie bitte hier, um das Hinweisblatt und das Antragsformular des Justizportals des Bundes und der Länder auszudrucken.

Bringen Sie den ausgefüllten Prozesskostenhilfeantrag zu Ihrem nächsten Termin bei Rechtsanwältin Sommer mit.